1. Allgemeines
1.1 Der Auftraggeber vereinbart mit Familie Rudolf, im folgenden kurz „Quartier 10“ genannt, dass für diese und alle künftigen Buchungen ausschließlich diese allgemeinen Vertrags-bedingungen gelten. Entgegenstehende Vertrags- oder Geschäftsbedingungen sind bedürfen einer separaten Absprache.
1.2 Die Reservierung sowie die Vereinbarung von sonstigen Leistungen und Lieferungen werden mit schriftlicher Bestätigung durch Quartier 10 für beide Vertragsteile bindend. Angebote sind stets freibleibend.
1.3 Bei Abweichungen zwischen mündlicher Bestellung und schriftlicher Bestellung oder schriftlicher Auftragsbestätigung des Quartier 10 sind letztere maßgeblich.
2. Preise
2.1 Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive Steuern und Abgaben.
2.2 Eine Erhöhung des Umsatzsteuersatzes nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.
2.3 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 6 Monate, so behält sich Althof Retz vor, Preisänderungen vorzunehmen.
3. Zahlung
3.1 Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat der Auftraggeber das vertraglich vereinbarte Entgelt nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug an Quartier 10 zu bezahlen.
3.2 Gerät der Auftraggeber gegenüber Quartier 10 mit einer Zahlung aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug oder wird seine schlechte Vermögenslage bekannt (z.B. bei Wechselprotesten, Nichteinlösung von Schecks, Klagen, Exekutionen), so tritt bei allen Forderungen Fälligkeit und Terminverlust ein; in diesem Fall hat der Auftraggeber das gesamte Entgelt für alle künftigen Leistungen des Quartier 10 mindestens 30 Tage im Vorhinein zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Quartier 10 berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
3.3 Zahlungen haben bar gegen Quittung oder per Bankeinzug zu erfolgen und gelten erst zum Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Bankkonto von Quartier 10 als geleistet. Quartier 10 ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen; sollten jedoch solche angenommen werden, so erfolgt dies nur zahlungshalber vorbehaltlich der Einlösung. Alle damit verbundenen (Diskont-)Spesen trägt der Auftraggeber.
3.4 Zwei oder mehrere Auftraggeber haften für alle Verbindlichkeiten zur ungeteilten Hand.
3.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Forderungen an Quartier 10 mit seinen Verbindlichkeiten gegenüber Quartier 10 aufzurechnen.
3.6 Im Falle des Verzuges mit Zahlungen hat der Auftraggeber 15 % Verzugszinsen p.a. zu bezahlen.
4. Storno
4.1 Stornobedingungen Privatgäste
- bis 1 Monat vor Anreise: 40% des Gesamtpreises
- bis 1 Woche vor Anreise: 70% des Gesamtpreises
- letzte Woche: 90% des Gesamtpreises
- Bei No-Show, Stornierung am Anreisetag oder vorzeitiger Abreise werden 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
dergleichen oder daraus entstehende Stornokosten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Verständigung, Gerichtsstand
5.1 Der Auftraggeber hat vor Erfüllung seiner Verpflichtung jede Änderung seiner Anschrift mit eingeschriebenem Brief an Quartier 10 bekanntzugeben.
Unterbleibt dies, so sind Erklärungen und Mitteilungen des Quartier 10 an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Auftraggebers wirksam.
5.2 Gerichtsstand ist Retz. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.
5.3 Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission ec.europa.eu/consumers/odr